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Willkommen bei der Modellfluggruppe Grindelwald Unser Verein bezweckt die aktive Gestaltung der Freizeit. Modellflug deckt kreative, technische und handwerkliche Bereiche ab und verlangt zudem viel Geschicklichkeit und Übung beim Fliegen der Modelle. Die Modellfluggruppe bezweckt den fliegerischen und kameradschaftlichen Zusammenhalt, wobei natürlich auch der Nachwuchs gefördert wird.
Betreffend Fluggebiet  Grosse Scheidegg !! Das Fluggebiet auf Seite Meiringen liegt im eidg. Jagdbann- und Wildschutzgebiet! Modellflug ist auf dieser Seite ab 2015 verboten!  (gemäss Art.5f bis.12, Verordnung über die eidg. Jagdbanngebiete 922.31) Die Grenze macht die Strasse Richtung First. Daher ist das Fliegen nur Richtung Grindelwald möglich.
Tätigkeitsprogramm
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Eidg. Wildschutzgebiet
INFO !
Die Schweiz übernimmt die EU-Drohnenregulierung per 1. Januar 2023. Damit ändern sich die Rechte und Pflichten von Drohnenpiloten – auch im Hobbybereich. Was ursprünglich schon für 2020 geplant war, wird nun eingeführt: In der Schweiz gelten ab 2023 die gleichen Drohnen-Vorschriften wie im EU-Raum. Dies hat das Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) am 25. November 2022 bekannt gegeben. Verzögerungen bei der Einführung gab es zuerst wegen Corona und danach, weil das Parlament die Modellflugzeuge von der Regulierung ausgenommen haben wollte. Tatsächlich sind nun Modellflugzeuge, welche im Rahmen eines Vereins fliegen, von der neuen Regulierung nicht betroffen. Registrierungspflicht Die wichtigste Änderung für Hobbydrohnen: Fast alle Piloten müssen sich registrieren. Ausgenommen davon sind nur Piloten von Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sofern die Drohne keine Personendaten erfassen kann. Das bedeutet, dass jede Drohne mit Kamera den Piloten registrierungspflichtig macht. Denn eine Kamera kann Gesichter aufnehmen und somit Personendaten erfassen. Alle Piloten von Drohnen ab 250 Gramm müssen zudem einen Online-Test absolvieren, der sicherstellt, dass sie über das nötige Grundwissen verfügen. Bisherige freiwillige Schulungen und Kompetenznachweise in der Schweiz werden nicht angerechnet. Hingegen sind Zertifikate aus anderen EU-Ländern auch in der Schweiz gültig und umgekehrt. Laut Auskunft des BAZL gilt die Registrationspflicht ab dem 1. Januar 2023, für die Schulung und Prüfung haben die Pilotinnen und Piloten jedoch bis Ende August 2023 Zeit. Das BAZL empfiehlt allen eine möglichst baldige Schulung und Prüfung. Drohnen Verständnishilfe https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe.html Drohnen  Offene Kategorie https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open.html
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                   Willkommen bei der Modellfluggruppe Grindelwald Unser Verein bezweckt die aktive Gestaltung der Freizeit. Modellflug deckt kreative, technische, spielerische und handwerkliche Bereiche ab und verlangt zudem viel Geschicklichkeit und Uebung beim Fliegen der Modelle. Die Modellfluggruppe bezweckt den fliegerischen und kameradschaftlichen Zusammenhalt, wobei natürlich auch der Nachwuchs gefördert wird.
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Betreffend Fluggebiet  Grosse Scheidegg !! Das Fluggebiet auf Seite Meiringen liegt im eidg. Jagdbann- und Wildschutzgebiet! Modellflug ist auf dieser Seite ab 2015 verboten!  (gemäss Art.5f bis.12, Verordnung über die eidg. Jagdbanngebiete 922.31) Die Grenze macht die Strasse Richtung First. Daher ist das Fliegen nur Richtung Grindelwald möglich.
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Die Schweiz übernimmt die EU-Drohnenregulierung  per 1. Januar 2023. Damit ändern sich die Rechte und Pflichten von Drohnenpiloten – auch im Hobbybereich. Was ursprünglich schon für 2020 geplant war, wird nun eingeführt: In der Schweiz gelten ab 2023 die gleichen Drohnen-Vorschriften wie im EU-Raum. Dies hat das Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) am 25. November 2022 bekannt gegeben. Verzögerungen bei der Einführung gab es zuerst wegen Corona und danach, weil das Parlament die Modellflugzeuge von der Regulierung ausgenommen haben wollte. Tatsächlich sind nun Modellflugzeuge, welche im Rahmen eines Vereins fliegen, von der neuen Regulierung nicht betroffen. Registrierungspflicht Die wichtigste Änderung für Hobbydrohnen: Fast alle Piloten müssen sich registrieren. Ausgenommen davon sind nur Piloten von Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sofern die Drohne keine Personendaten erfassen kann. Das bedeutet, dass jede Drohne mit Kamera den Piloten registrierungspflichtig macht. Denn eine Kamera kann Gesichter aufnehmen und somit Personendaten erfassen. Alle Piloten von Drohnen ab 250 Gramm müssen zudem einen Online-Test absolvieren, der sicherstellt, dass sie über das nötige Grundwissen verfügen. Bisherige freiwillige Schulungen und Kompetenznachweise in der Schweiz werden nicht angerechnet. Hingegen sind Zertifikate aus anderen EU-Ländern auch in der Schweiz gültig und umgekehrt. Laut Auskunft des BAZL gilt die Registrationspflicht ab dem 1. Januar 2023, für die Schulung und Prüfung haben die Pilotinnen und Piloten jedoch bis Ende August 2023 Zeit. Das BAZL empfiehlt allen eine möglichst baldige Schulung und Prüfung. Drohnen Verständnishilfe https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe.html Drohnen  Offene Kategorie https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open.html